Als pflegebedürftige Person schließen Sie einen Vertrag mit dem Pflegedienst Ihrer Wahl über Art, Inhalt und Umfang der Pflegeleistung ab. Wie viel Ihre Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege bezahlt, hängt vom Unterstützungsbedarf, bzw. Ihrem Pflegegrad ab.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegedienst: monatlicher Betrag für Pflegesachleistungen | 125 Euro*) Entlastungsbetrag | 761 Euro | 1.432 Euro | 1.778 Euro | 2.200 Euro |
Pflege durch Angehörige: Monatliches Pflegegeld | - - | 332 Euro | 573 Euro | 765 Euro | 947 Euro |
Kombinationsleistungen Pflegesachleistung & Pflegegeld **) | -- | individuell anteilig | individuell anteilig | individuell anteilig | individuell anteilig |
Verhinderungspflege (maximal 1.612 Euro) ***) | - - | Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr | Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr | Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr | Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr |
Stand Januar 2024
*) Haben Sie Pflegegrad 1, können Sie ebenfalls einen Pflegedienst beauftragen, und erhalten dafür von der Pflegekasse einen Zuschuss von 125 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden, das heißt, die entsprechenden Rechnungen müssen vorgelegt werden.
**) Pflegesachleistungen durch den Pflegdienst und Pflegegeld können kombiniert in Anspruch genommen werden. Voraussetzung: die Pflegesachleistung wird nicht voll in Anspruch genommen. Dann kann Pflegegeld in Höhe des Prozentsatzes der nicht ausgeschöpften Pflegehilfe ausgezahlt werden. Beispiel: Ein Pflegekunde mit Pflegestufe 5 (monatliche Sachleistungen 2.200 EUR) hat in einem Monat 1.320 EUR, also 60 % des bewilligten Höchstbetrags in Anspruch genommen. Somit kann er noch 40% des bewilligten Pflegegeldes (378,80 EUR) erhalten.
***) Werden keine Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann der Betrag auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Voraussetzung: die Pflegeperson hat den/die Pflegebedürftige/n bereits 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung betreut.