Als pflegebedürftige Person schließen Sie einen Vertrag mit dem Pflegedienst Ihrer Wahl über Art, Inhalt und Umfang der Pflegeleistung ab. Wie viel Ihre Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege bezahlt, hängt vom Unterstützungsbedarf, bzw. Ihrem Pflegegrad ab.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegedienst: monatlicher Betrag für Pflegesachleistungen | 131 Euro*) Entlastungsbetrag | 796 Euro | 1.497 Euro | 1.859 Euro | 2.299 Euro |
Pflege durch Angehörige: Monatliches Pflegegeld | - - | 347 Euro | 599 Euro | 800 Euro | 990 Euro |
Kombinationsleistungen Pflegesachleistung & Pflegegeld **) | -- | individuell anteilig | individuell anteilig | individuell anteilig | individuell anteilig |
Verhinderungspflege (maximal 1.685 Euro) ***) | - - | Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr | Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr | Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr | Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr |
Stand Januar 2025
*) Haben Sie Pflegegrad 1, können Sie ebenfalls einen Pflegedienst beauftragen, und erhalten dafür von der Pflegekasse einen Zuschuss von 125 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden, das heißt, die entsprechenden Rechnungen müssen vorgelegt werden.
**) Pflegesachleistungen durch den Pflegdienst und Pflegegeld können kombiniert in Anspruch genommen werden. Voraussetzung: die Pflegesachleistung wird nicht voll in Anspruch genommen. Dann kann Pflegegeld in Höhe des Prozentsatzes der nicht ausgeschöpften Pflegehilfe ausgezahlt werden. Beispiel: Ein Pflegekunde mit Pflegestufe 5 (monatliche Sachleistungen 2.299 EUR) hat in einem Monat 1.379,40 EUR, also 60 % des bewilligten Höchstbetrags in Anspruch genommen. Somit kann er noch 40% des bewilligten Pflegegeldes (396 EUR) erhalten.
***) Werden keine Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann ab Juli 2025 der Betrag auf bis zu 3539 Euro erhöht werden.